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AGB's

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der glasMax ag

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1. Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen sind auf der Internetseite der glasMax ag https://glasmax.ch jederzeit einsehbar. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) der glasMax ag gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit sie nicht einvernehmlich und schriftlich abgeändert oder ergänzt werden.

1.2 Die glasMax ag liefert und leistet nur zu diesen AGB, auch wenn bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt.

1.3 Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von glasMax ag ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.

2. Offerten, Bestellungen und Vertragsabschluss

2.1 Offerten

2.1.1 Die Angebote der glasMax ag sind stets freibleibend (Art. 7 Abs. 1 OR), das heisst, nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen, soweit nicht im Angebot ausdrücklich eine Verbindlichkeit bestätigt wird.

2.1.2 Die Offerten der glasMax ag sind während 30 Tagen gültig. Die Offerte wird auf Basis der Angaben des Kunden erstellt. Bei Mass – und Stückzahländerungen ist eine Neukalkulation erforderlich. Preiserhöhungen seitens der Lieferanten von glasMax ag berechtigen glasMax ag zur Anpassung der Preise.

2.1.3 Möchte der Kunde einen Vertrag gemäss Offerte verbindlich abschliessen, so teilt er dies der glasMax ag mit, indem er die Offerte unterzeichnet zurückschickt, bspw. per E-Mail oder Fax, oder per E-Mail erklärt, einen Vertrag gemäss Offerte abschliessen zu wollen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der glasMax ag zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist massgebend.

2.1.4 Mit Unterzeichnung der Offerte der glasMax ag oder mit der Erklärung, einen Vertrag gemäss Offerte abschliessen zu wollen, anerkennt der Kunde die Rechtswirksamkeit dieser AGB.

2.2 Bestellungen

2.2.1 Die Bestellung des Kunden erfolgt telefonisch, am Schalter oder schriftlich bspw. per Mail. Will glasMax ag die Bestellung annehmen, so schickt sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag gilt als zustande gekommen und die AGB als anerkannt, wenn der Kunde die Bestellung nicht innert zwei (2) Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerruft.

2.2.2 Telefonische Expressbestellungen (womit sämtliche Aufträge mit einer Frist von weniger als 5 Arbeitstagen gelten wie bsp. Bestellungen auf den nächsten oder übernächsten Tag), welche von glasMax ag mündlich angenommen werden, sind für den Kunden bindend und unwiderruflich. glasMax ag schickt dem Kunden unverzüglich eine Auftragsbestätigung per Mail. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist massgebend. Ohne Rückmeldung innert 1 (einer) Stunden nach Erhalt der Mail gelten die AGB vom Kunden als anerkannt.

2.2.3 Bei Änderungen und Stornierung von Aufträgen gehen die bis dahin angefallen Kosten zu Lasten des Kunden.

3. Preise und Zuschläge

3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Ablad.

3.2 Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich verrechnet.

4. Lieferung, Lieferfristen und Abnahme

4.1 Terminangaben in der Auftrags-bestätigung sind unverbindliche Richttermine.

4.2 Lieferungen erfolgen ohne andere Vereinbarung franko Hauptlager des Kunden.

4.3 Für Abholer erfolgen die Lieferungen EXW (Incoterms® 2020). Lieferort ist am Sitz der glasMax ag in CH-8207 Schaffhausen, Gennersbrunnerstrasse 71. In diesem Fall gehen Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruchs mit der Mitteilung, dass die Bereitstellung erfolgt ist, auf den Kunden über.

4.4 Wird eine Baustellenlieferung oder Lieferung an die Adresse des Kunden vereinbart, werden diese nach Aufwand verrechnet. In diesem Fall gehen Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruches, bei Lieferung durch die glasMax ag vor dem Ablad und bei Lieferung und Glasmontage durch die glasMax ag mit dem erfolgten Einbau der Ware auf den Kunden über.

4.5 Die glasMax ag darf jederzeit Teillieferungen vornehmen.

4.6 Jede Haftung für Lieferverzug ist wegbedungen, soweit dies von Gesetzes wegen möglich ist.

5. Verpackung und Transport

5.1 Die Verpackungsart wird durch die glasMax ag bestimmt. Wünscht der Kunde eine abweichende Verpackungsart, übernimmt er die Haftung für Schäden bei Transport und Lagerung. Allfällige Mehrkosten werden separat in Rechnung gestellt.

5.2 Der Kunde hat am Abladeort für die Lagerung der Glastransportgestelle eine ausreichende ebene Fläche mit festem Untergrund
bereit zu stellen. Die nötigen Hilfskräfte und –geräte wie Kran, Bau-Lift, Podest usw. sind nach Angaben von glasMax ag auf Kosten des Kunden bereitzustellen. Dies gilt insbesondere bei vereinbarter Montage durch die glasMax ag.

5.3 Glastransportgestelle verbleiben im Eigentum der glasMax ag. Sie sind sofort zu entladen und zum Abholen bereitzustellen. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Glastransporteinrichtungen werden verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnungen der glasMax ag sind ohne Abzug (Skonto) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

6.2 Kommt der Kunde dieser Frist nicht nach, so setzt die glasMax ag eine Nachfrist von 20 Tagen an. Erfolgt die Zahlung auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht, treten die Verzugsfolgen ein. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Kunden ein Verzugszins von 5 % berechnet. Beanstandungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnungen der glasMax ag. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.

6.3 Kommt der Kunde in Verzug oder werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen (zum Beispiel Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens) ist die glasMax ag berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist glasMax ag zudem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6.4 Für Aufträge über CHF 5´000.00 oder wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, ist die glasMax ag berechtigt folgende Zahlungskonditionen zu verlangen:
- bei Glaslieferung 30% bei Auftragserteilung und den Restbetrag bei Ablieferung
- bei Glaslieferung und Montage 30% bei Auftragserteilung, 30% bei Glaslieferung und den Restbetrag nach Abschluss der Glasmontage.
- Bei kleineren Aufträgen fallen Glaslieferung und der Abschluss der Glasmontage zusammen, so dass glasMax ag in diesen Fällen berechtigt ist, bei der Arbeitserteilung 50% und beim Abschluss der Glasmontage 50% zu verlangen.
Die Zahlungsfristen in diesem Fall betragen 10 Tage und gelten für jede Teilzahlung einzeln.

7. Eigentumsvorbehalt und Verwertungsrecht

7.1 Das Eigentum an der Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Kunden über. Die glasMax ag ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Sitz/Wohnsitz des Kunden und auf Kosten des Kunden ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde gibt mit der Auftragserteilung bzw. mit Abschluss des Vertrages sein ausdrückliches Einverständnis und verpflichtet sich, alle Massnahmen zu treffen und Rechtshandlungen vorzunehmen, welche zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts notwendig sind.

7.2 Zur Sicherung aller Forderungen, welche die glasMax ag gegen den Kunden hat, tritt dieser der glasMax ag alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der von glasMax ag gelieferten Ware zustehen, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe ab.

8. Gewährleistungsansprüche

8.1 Die glasMax ag leistet Gewähr, dass die gelieferte Ware keine Mängel, insbesondere keine Mängel im Sinne der Glasnormen, herausgegeben vom Schweizerischen Institut für Glas am Bau (SIGAB) aufweist. Abweichungen in Massen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönen im Rahmen von branchenüblichen Toleranzen und branchenüblichen Masstoleranzen beim Zuschnitt begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.

8.2 Wegen der besonderen Eigenschaft der Waren und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung der Ware verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkennbaren Mängel an der Verpackung und/oder an den Produkten, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind umgehend, spätestens jedoch binnen zwei (2) Tagen, in jedem Fall vor Bearbeitung, Verarbeitung, Einbau oder sonstiger Benutzung, schriftlich unter Angabe der Art des Mangels zu rügen, ansonsten sämtliche Ansprüche bezüglich betreffenden Mängel verwirken.

8.3 Bei Glasmontage durch glasMax ag sind sämtliche offensichtlichen und/oder erkennbaren Mängel innert zwei (2) Tagen schriftlich unter Angabe der Art und Weise des Mangels zu rügen, ansonsten sämtliche Ansprüche bezüglich betreffenden Mängel verwirken.

8.4 Bei begründeter Beanstandung trägt die glasMax ag die Kosten der Rücksendung und wird nach eigenem Ermessen entweder Ersatz durch kostenlose Instandstellung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung (Nachlieferung) leisten.

8.5 Versteckte Mängel sind sofort, jedoch spätestens innert drei (3) Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.

8.6 Bei begründeter Beanstandung wird die glasMax ag nach eigenem Ermessen entweder Ersatz durch kostenlose Instandstellung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung (Nachlieferung) leisten.

8.7 Weiterhin ist der glasMax ag innerhalb einer angemessener Frist die Gelegenheit zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten (offenen oder versteckten) Mangels zu geben.

8.8 Alle weitergehenden Ansprüche wegen offener oder versteckter Mängel sind ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen sind Ansprüche auf Wandelung, Minderung und Schadenersatz aus Mangel- und Mangelfolgeschäden.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate, sofern nicht anderslautendes zwingendes Recht entgegensteht. Sie beginnt ab Übergang von Nutzen und Gefahr.

9.2 Für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage (bei Selbstmontage durch den Kunden), Inbetriebsetzung, Veränderungen oder Reparaturen, fehlerhafte Behandlung oder ordentliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernimmt die glasMax ag keine Gewähr.

9.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Von der Gewährleistung und Haftung aus-geschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind; bspw. infolge unsachgemässer Behandlung, Missachtung von Betriebs- und Wartungsvorschriften, Nichteinhaltung der geltenden Normen, insbesondere die Glasnormen nach SIGAB, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung sowie infolge anderer Gründe, die die glasMax ag nicht zu vertreten hat. Wechselt die Leistung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist den Eigentümer, so endet die Gewährleistung zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges.

9.4 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Grund sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Leistung selbst entstanden sind, wie namentlich Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der glasMax ag. Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.

9.5 Die Haftung der glasMax ag ist in jedem Fall auf den Deckungsbereich ihrer Haftpflichtversicherung beschränkt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so betrifft dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird ersetzt durch eine Bestimmung, die so weitgehend wie möglich das mit dem Vertrag angestrebte.

11. Höhere Gewalt

11.1 Die glasMax ag ist von der Verantwortung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn diese Nichterfüllung auf ein Hindernis zurückzuführen ist, das ausserhalb der angemessenen Kontrolle der glasMax ag liegt, einschliesslich: Krieg, Sabotage, Terrorismus, Aufruhr, Unruhen oder andere Akte des zivilen Ungehorsams, Erlass von Gesetzen, Verordnungen oder Dekreten von Personen oder Behörden, die staatliche Autorität ausüben, Handlungen oder Aufforderungen von Personen oder Behörden, die staatliche Autorität ausüben, Gerichtsbeschluss, Streik, Boykott, Pandemien, Epidemien, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben oder andere höhere Gewalt oder Staatsfeinde, Nicht- oder Falschlieferung von Rohmaterialien, Zwischen- oder Endprodukten durch Lieferanten und andere Umstände, die sich der Kontrolle der glasMax ag entziehen.

11.2 Die glasMax ag ist von jeder Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz gleich unter welchem Titel, einschliesslich Schadenersatz für Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden, befreit.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Schweizerischen Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung ist Schaffhausen.

Schaffhausen, März 2021

 

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